Vertragsrecht

Der Volksmund sagt: "Vertrag kommt von vertragen". Hinter diesem einfachen Satz steckt viel mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich. In Deutschland denkt man häufig, dass das Gesetz und die Rechtsprechung die meisten Rechtsverhältnisse auch im Zivilrecht regeln. Tatsächlich hat der Gesetzgeber aber gerade im Zivilrecht der Einigung zwischen den Parteien den Vorzug gegenüber gesetzlichen Regeln gegeben. So werden die Regeln und damit auch die Rechtsfolgen im deutschen Rechtsalltag bei allen Zivilrechtssachen also mit ganz großem Abstand durch Verträge bestimmt, die zwei oder mehr Parteien miteinander geschlossen haben. Also können die Parteien auch unmittelbar zwischeneinander Recht setzen. Deshalb ist es um so wichtiger, dass bereits in der Phase der Vertragsgestaltung und Verhandlung ein geschäftsorientierter Rechtsbeistand an Ihrer Seite steht, der nicht nur Ihr Geschäft versteht, sondern es auch für eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihrem Vertragspartner umsetzen kann.

Wir versammeln die Erfahrung von vielen Jahren in operativen Führungspositionen in der Wirtschaft und wissen daher, dass unser juristischer Beitrag nicht das Geschäft einschränken, sondern lediglich die rechtlichen Leitplanken für langfristige und dauerhaft gedeihliche Geschäftsbeziehungen sein sollen. Je früher Sie uns zu Rate ziehen, um so umfassender können wir Sie von der Idee, über die Strukturierung des Geschäfts, über die Verhandlungen bis hin zur Vertragsunterzeichnung und dem "Leben der Verträge" unterstützen. Nur, wenn Sie für eine solide und zweckmäßige "Vertragsarchitektur" sorgen, wird Ihr Geschäft nicht wie ein Kartenhaus zusammenfallen.