Baurecht, Immobilienrecht, Mietrecht

Die Begriffe Architektur und Statik sind mit dem Bau- und Immobilienrecht fest verbunden. Aber gerade auch die "Vertragsarchitektur" und "Beteiligtenstatik" sind notwendige Grundpfeiler für erfolgreiche Projekte.
Die Immobilie, ob nun im Hoch- oder Tiefbau, ist eines der wichtigsten Rechtsobjekte in Deutschland. Sei es aus wirtschaftlicher oder privater Sicht. Sei es bei der Entwicklung einer Projektidee, bei der Realisierung eines Bauvorhabens, bei Erwerb oder Veräußerung, bei der Vermarktung, bei der rechtlichen Strukturierung von Vorhaben oder auch bei privaten oder gewerblichen Mietverhältnissen.
Auch der Gesetzgeber hat im Jahre 2017, nach über 100 Jahren Bürgerlichem Gesetzbuch, die Einführung eines Bauvertragsrechts beschlossen.

Insbesondere hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bauverträge - welcher Art auch immer - einen langfristigen Charakter haben. Durch dieses Bauvertragsrecht wird vieles anders und für die Beteiligten nicht einfacher. 
Hier stehen wir Ihnen mit langjährigen Erfahrungen aus dem gesamten Lebenszyklus von Immobilien und Bauvorhaben mit breiter und tiefer Kompetenz sowie langjähriger Erfahrung aus dem operativen Geschäft zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Unterstützung, bevor die Verträge unterschrieben sind. Gerade auch Projektentwicklungen und Bauträgerprojekte sowohl im Hochbau wie im Tiefbau sind von besonderer Komplexität, die einer gründlichen rechtlichen Begutachtung bedürfen.