Allgemeiner Rechtsbeistand in den drei Hauptrechtsgebieten
Grundsätzlich lässt sich das deutsche Recht in drei Hauptrechtsgebiete einteilen. Das Zivilrecht regelt alle Rechtsverhältnisse zwischen Privaten und beispielsweise Firmen, zwischen Firmen und zwischen Privaten. Das Strafrecht ist das schärfste Schwert unserer Rechtsordnung und umfasst alle Handlungen von Personen oder beispielsweise Firmen, die im Strafgesetzbuch oder in Paragraphen in anderen Gesetzen unter Strafe gestellt sind. Das öffentliche Recht ist im wesentlichen immer dann anwendbar, wenn ein öffentliches Organ, wie etwa eine Behörde berechtigt oder verpflichtet ist und zumeist gegenüber Privaten oder Firmen auftritt.
In allen Lebenslagen können Fragen aus diesen drei Hauptrechtsgebieten in den unterschiedlichsten Formen vorkommen. Wir beraten Sie individuell auf Ihren Einzelfall bezogen und lösen die kleinen und großen rechtlichen Aufgaben des Alltags mit Ihnen.